Das 45. Dresdner Wasserbaukolloquium 2022 wurde von den Ingenieurkammern folgender Bundesländer im Voraus als Fortbildungsveranstaltung mit insgesamt 14 bzw. 15 Unterrichtseinheiten (bei Teilnahme an beiden Konferenztagen) anerkannt:
• Hessen (14 UE)
• Saarland (15 UE)
• Sachsen-Anhalt (15 UE)
• Sachsen (15 UE)
• Schleswig-Holstein (15 UE)
Bei den Ingenieurkammern Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg ist eine Vergabe von Fortbildungspunkten nach individuell einzureichendem Antrag (Nachweis: Teilnahmebescheinigung) möglich.